Hobbygärten: Vielfalt bewahren, Klima schützen

TL;DR: Der Erhalt der Kulturpflanzenvielfalt in Hausgärten und kleinen Betrieben ist durch eine geplante EU-Saatgutverordnung gefährdet.
- EU-Saatgutverordnung bedroht Pflanzenvielfalt und lokale Wertschöpfung.
- Bürokratie könnte Kleinstbetriebe und Hobbygärtner überfordern.
- Traditionelle Sorten passen sich regionalen Bedingungen an.
- Ausnahme für Erhaltungssorten und Kleinstbetriebe gefordert.
- 100.000 Euro Umsatzschwelle für Saat- und Pflanzgut vorgeschlagen.
Why it matters: Die vorgeschlagene EU-Saatgutverordnung könnte Innovation, regionale Vermarktung und den Erhalt traditioneller Pflanzensorten durch Hobbygärtner und Kleinstbetriebe erheblich behindern.
Do this next: Informieren Sie sich über die geplante EU-Saatgutverordnung und deren Auswirkungen auf lokale Saatzuchtinitiativen.
Recommended for: Für Gärtner, Landwirte, Saatguterzeuger und politische Entscheidungsträger, die sich für den Schutz der Kulturpflanzenvielfalt in Europa einsetzen.
Am 12. Dezember 2025 veröffentlichten Vertreterinnen und Vertreter von Hobbygärtner*innen und Samengärtnereien einen Aufruf an die europäischen Agrarminister und ihre Vertretungen in Brüssel mit der Forderung, die Kulturpflanzenvielfalt in Hobbygärten und lokalen Wertschöpfungsketten bei der geplanten EU-Saatgutverordnung zu schützen. Die Initiative argumentiert, dass die vorgeschlagenen Regelungen neue bürokratische Lasten schaffen würden, die besonders Kleinstbetriebe und lokale Saatgutakteure treffen: Beispielsweise könnten bereits geringe Mengen an Saatgut, die von lokalen Vielfaltsgärtnereien oder bei Gemeinschafts- und Bildungsveranstaltungen verteilt oder verkauft werden, die Pflicht zur behördlichen Anmeldung einer Sorte auslösen und so Innovation, regionale Vermarktung sowie die Praxis der sogenannten "Erhaltung durch Aufessen" behindern. Die Petition betont die Rolle von Hobbygärtner*innen und kleinen Samengärtnereien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung traditioneller Sorten, da diese Akteure Pflanzen laufend an regionale und klimatische Bedingungen anpassen – eine Aufgabe, die allein durch Ex-situ-Genbanken nicht geleistet werden könne. Deshalb fordert der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt, die Erhaltung traditioneller Pflanzensorten bzw. Vielfaltssorten grundsätzlich vom Anwendungsbereich der geplanten Verordnung auszunehmen, und zwar auch für Kleinstbetriebe; als konkrete Orientierung wird ein Schwellenwert von 100.000 Euro Jahresumsatz aus Saat- und Pflanzgut genannt, der deutlich unter der EU-Definition für Kleinstbetriebe liegt. Im Text werden Beispiele genannt, wie Solawis (Solidarische Landwirtschaft), lokale Märkte und Restaurantbetriebe von lokaler Saatgutverfügbarkeit profitieren und wie behördliche Hemmnisse diese lokalen Wertschöpfungsketten gefährden könnten. Die Stellungnahme ruft die Agrarminister dazu auf, in der anstehenden Ministerratsentscheidung vom 10. Dezember 2025 Regelungen zu verankern, die Praxisnähe, regionale Anpassung sowie die Fortführung mittelständischer und kleinteiliger Züchter- und Samengärtnereistrukturen sichern; zugleich wird davor gewarnt, dass die geplante Verordnung ohne entsprechende Ausnahmen die biologische Vielfalt von Kulturpflanzensorten weiter gefährden könnte. Die Mitteilung verweist auf die Erfahrung der lokalen Erhalter*innen, die Saatgut mit Wissen und Begleitung bereitstellen, und fordert, dass diese Tätigkeiten nicht durch unverhältnismäßige Verwaltungspflichten erstickt werden. Insgesamt fasst der Artikel die zentralen Forderungen und Argumente zugunsten einer Ausnahmeregelung für Vielfaltssaatgut sowie für eine kleinteilige, regionale Saatgutwirtschaft zusammen, benennt konkrete Schwellenwerte und nennt als Urheber die Dachverbands-Pressemitteilung des Dachverbands Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt vom 12. Dezember 2025.